Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der ALPACE GmbH (nachfolgend "ALPACE") und ihren Kunden (nachfolgend "Nutzer" oder "Kunde") über die Nutzung der ALPACE-Plattform. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ALPACE hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von ALPACE, insbesondere für die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten SaaS-Plattform zur digitalen Fahrzeugschadenabwicklung sowie aller damit verbundenen Dienste.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (B2B) im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern (B2C) im Sinne des § 13 BGB. Soweit einzelne Regelungen nur für einen dieser Personenkreise gelten, wird dies ausdrücklich angegeben.
(3) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung des Zugangs zur cloudbasierten SaaS-Plattform ALPACE. Die Plattform ermöglicht die digitale Erfassung, Dokumentation, Koordination und Abwicklung von Fahrzeugschäden.
(2) Der konkrete Leistungsumfang (Module, Nutzerzahlen, Integrationsstufen) richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif oder dem individuell abgeschlossenen Vertrag. Die aktuellen Leistungsbeschreibungen und Tarife sind auf der Website von ALPACE einsehbar bzw. werden im Rahmen eines individuellen Angebots festgelegt.
(3) ALPACE erbringt seine Leistungen als Software-as-a-Service (SaaS). Eine Überlassung von Software zur dauerhaften Installation beim Kunden ist nicht Gegenstand des Vertrages.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der ALPACE-Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
- die Registrierung auf der Plattform und die Bestätigung durch ALPACE (Online-Abschluss), oder
- die schriftliche Unterzeichnung eines individuellen Nutzungsvertrags zwischen ALPACE und dem Kunden.
(3) ALPACE behält sich das Recht vor, Vertragsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Für Vertragsabschlüsse im B2B-Bereich ist eine Registrierung als Unternehmen erforderlich. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, für das Unternehmen rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben.
§ 4 Leistungsumfang
(1) ALPACE stellt dem Kunden im vereinbarten Umfang die folgenden Kernfunktionen zur Verfügung:
- Digitale Schadenerfassung und Fotodokumentation
- Zuweisung und Koordination von Gutachtern, Werkstätten und weiteren Dienstleistern
- Statusverfolgung und transparente Kommunikation aller Beteiligten
- Digitale Dokumentenverwaltung (Gutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen)
- Schnittstellen zu Versicherungsgesellschaften und Leasinggesellschaften (je nach Tarif)
- Flottenmanagement-Funktionen (je nach Tarif)
- Reporting und Auswertungen
(2) ALPACE ist berechtigt, den Leistungsumfang der Plattform technisch weiterzuentwickeln, zu verbessern oder anzupassen, sofern hierdurch die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen nicht dauerhaft wesentlich eingeschränkt werden.
(3) Wartungsarbeiten, die zu Unterbrechungen führen können, werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag–Freitag, 08:00–18:00 Uhr) durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) ALPACE räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Das Nutzungsrecht ist auf die im Vertrag vereinbarte Anzahl von Nutzern und den vereinbarten Nutzungsumfang beschränkt.
(3) Jede über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ALPACE.
(4) Alle Rechte an der Plattform, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte, verbleiben bei ALPACE. Dem Kunden werden keine weiteren Rechte eingeräumt, als in diesen AGB ausdrücklich angegeben.
§ 6 Pflichten des Nutzers
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Er haftet für alle Aktivitäten, die unter seinen Zugangsdaten vorgenommen werden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen und dabei alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
(3) Dem Kunden ist es untersagt:
- die Plattform oder Teile davon zu kopieren, zu dekompilieren oder rückzuentwickeln
- die Plattform für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise zu nutzen, die die Rechte Dritter verletzt
- automatisierte Zugriffe (Bots, Scraping) ohne schriftliche Genehmigung von ALPACE durchzuführen
- Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben oder die Plattform für Dritte bereitzustellen
- die Stabilität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform zu beeinträchtigen
(4) Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm in die Plattform eingegebenen Daten.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, personenbezogene Daten Dritter (z.B. Fahrzeughalter, Unfallbeteiligte) in die Plattform einzupflegen, und hat insbesondere die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Nutzung der ALPACE-Plattform richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif oder dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anderweitig angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt [ABRECHNUNGSZEITRAUM – z.B. monatlich / jährlich im Voraus]. Rechnungen sind innerhalb von [ZAHLUNGSZIEL – z.B. 14] Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist ALPACE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (B2B) bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (B2C) zu berechnen sowie den Zugang zur Plattform bis zum Ausgleich der ausstehenden Beträge zu sperren.
(4) ALPACE ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens [FRIST – z.B. 6 Wochen] zu ändern. Stimmt der Kunde der Preisänderung nicht zu, hat er das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung außerordentlich zu kündigen.
(5) Für Verbraucher gelten zusätzlich die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht.
§ 8 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Soweit ALPACE im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) ALPACE trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der verarbeiteten Daten gegen unbefugten Zugriff, Verlust, Zerstörung oder Manipulation. Hierzu zählen insbesondere Verschlüsselung der Datenübertragung (TLS), Zugangskontrolle, regelmäßige Backups und Penetrationstests.
(4) Die Daten des Kunden werden ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeichert, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.
(5) ALPACE wird die Daten des Kunden nicht für eigene Zwecke verwenden, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung oder auf gesetzlicher Grundlage erforderlich.
§ 9 Verfügbarkeit und Support
(1) ALPACE strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von [SLA – z.B. 99,5 %] im Jahresdurchschnitt an, gemessen außerhalb geplanter Wartungsfenster. Geplante Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und finden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten statt.
(2) ALPACE bietet Support per E-Mail ([SUPPORT-E-MAIL]) und, je nach Tarif, per Telefon oder Chat. Die Supportzeiten sind [SUPPORTZEITEN – z.B. Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr (MEZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Deutschland].
(3) Störungsmeldungen werden entsprechend ihrer Priorität bearbeitet:
- Kritisch (Plattform komplett nicht verfügbar): Erstreaktion innerhalb von [z.B. 2 Stunden] während Supportzeiten
- Hoch (wesentliche Funktion eingeschränkt): Erstreaktion innerhalb von [z.B. 8 Stunden] während Supportzeiten
- Normal (eingeschränkte Nutzung, Workaround möglich): Erstreaktion innerhalb von [z.B. 2 Werktagen]
(4) Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Handlungen des Kunden oder Dritter sowie auf Infrastrukturprobleme außerhalb des Einflussbereichs von ALPACE zurückzuführen sind, gelten nicht als Verfügbarkeitsunterschreitung.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) ALPACE haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von ALPACE auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im B2B-Bereich ist die Gesamthaftung von ALPACE für alle Schadensereignisse eines Vertragsjahres auf den Betrag der in diesem Vertragsjahr vom Kunden tatsächlich gezahlten Vergütung begrenzt, maximal jedoch auf [HAFTUNGSHÖCHSTBETRAG – z.B. EUR 100.000].
(4) Für den Verlust von Daten haftet ALPACE nur dann, wenn ein solcher Verlust auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
(5) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen ohne Einschränkungen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die im Angebot oder bei der Registrierung gewählte Laufzeit geschlossen (z.B. monatlich oder jährlich). Er verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
(2) Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von [KÜNDIGUNGSFRIST – z.B. 30 Tagen] zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ALPACE insbesondere vor, wenn der Kunde:
- mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten in Verzug gerät,
- diese AGB oder anwendbare Gesetze schuldhaft und erheblich verletzt,
- ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
(4) Nach Vertragsende stellt ALPACE dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von [DATENVERFÜGBARKEIT – z.B. 30 Tagen] zum Export zur Verfügung. Danach werden die Daten des Kunden gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 12 Änderungen der AGB
(1) ALPACE ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies aus sachlichem Grund erforderlich ist (z.B. Änderung der Rechtslage, neue technische Gegebenheiten, Änderung des Leistungsangebots).
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens [ANKÜNDIGUNGSFRIST – z.B. 6 Wochen] vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen.
(3) ALPACE wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und das Widerspruchsrecht ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist ALPACE berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB ordentlich zu kündigen.
(4) Für Verbraucher gilt: Änderungen, die zu einer wesentlichen Verschlechterung der Leistungspflichten von ALPACE führen, können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers wirksam werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher innerhalb der EU gilt diese Rechtswahl nur, soweit der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz nicht entzogen wird.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ALPACE ([ORT]) ausschließlicher Gerichtsstand. Für Verbraucher gilt dieser Gerichtsstand nur, soweit gesetzlich zulässig; im Übrigen sind die gesetzlichen Gerichtsstände maßgeblich.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Schriftform / Textform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen ist im Zweifelsfall die deutsche Fassung maßgeblich.